Wer sich mit der GVO Versicherung im Rahmen der Unfallversicherung im Ausland verletzt und dort stationär behandelt wird, erhält für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes das doppelte Krankenhaustagegeld – pro Tag höchstens 100 Euro und längstens für 21 Tage.
Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der Versicherte keinen Wohnsitz hat.
Pro Tag wird jedoch maximal ein Betrag von 100,- € erstattet, und zwar längstens für die Dauer von 21 Tagen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es während eines Auslandsaufenthaltes zu einem Unfall mit anschließendem Krankenhausaufenthalt, zahlt der Versicherer das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe. Dabei gilt als Ausland jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der Versicherte keinen Wohnsitz hat. Die tägliche Erstattung ist auf höchstens 100 Euro begrenzt und wird für maximal 21 Tage gezahlt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Krankenhaustagegeld, wenn der Unfall im Ausland geschieht?
Dann verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
Was zählt in diesem Zusammenhang als Ausland?
Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der Versicherte keinen Wohnsitz hat.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung pro Tag?
Ja, pro Tag werden maximal 100,- € erstattet.
Wie lange wird das verdoppelte Krankenhaustagegeld höchstens gezahlt?
Die Erstattung erfolgt längstens für die Dauer von 21 Tagen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023