Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Bedingungsverbesserungen: Werden die zugrunde liegenden Allgemeinen oder Besonderen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne zusätzlichen Beitrag geändert, gelten die neuen, besseren Bedingungen sofort auch für den bestehenden Vertrag.
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung oder die Besonderen Bedingungen geändert, gelten die neuen Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen sofort auch für diesen Vertrag.
Voraussetzung dafür ist:
- Die Änderung erfolgt ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers.
- Die Änderung erfolgt ohne Mehrbeitrag.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Bedingungen später, muss der Versicherungsnehmer nichts tun, um davon zu profitieren. Die neuen Regelungen greifen automatisch und sofort auch für den bestehenden Vertrag. Das gilt allerdings nur, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers ist und kein zusätzlicher Beitrag anfällt.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Vertrag anpassen, wenn die Bedingungen verbessert werden?
Nein. Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Gelten Änderungen der Bedingungen auch dann, wenn sie mit einem höheren Beitrag verbunden sind?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn die Änderung ohne Mehrbeitrag erfolgt und ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers ist.
Ab wann greifen verbesserte Bedingungen für meinen Vertrag?
Sie greifen mit sofortiger Wirkung, sofern die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag erfolgt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023