Die GVO Versicherung sichert in ihrer Unfallversicherung zu, dass in der Beratung die Mindeststandards eitskreises Beratungsprozesse eingehalten werden – einer Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, die Risikoanalysen und Mindeststandards für Vermittler empfiehlt.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler.
Wir garantieren die Einhaltung der Mindeststandards mit dem dort genannten Stand.
Was bedeutet das konkret?
Es gibt einen Arbeitskreis Beratungsprozesse, der von mehreren Vermittlerverbänden und Servicegesellschaften getragen wird. Dieser Arbeitskreis spricht Empfehlungen für Risikoanalysen und für Mindeststandards in der Beratung aus. Der Versicherer sagt zu, diese Mindeststandards in dem dort angegebenen Stand einzuhalten.
Häufige Fragen
Wer steht hinter dem Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Was empfiehlt der Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler.
Werden die Mindeststandards eingehalten?
Ja, der Versicherer garantiert die Einhaltung der Mindeststandards mit dem dort genannten Stand.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung TOP-VIT 2023