Bei einer Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG mit mehreren Versicherungsnehmern gilt: Jeder Versicherungsnehmer muss sich das Wissen und das Verhalten der anderen Versicherungsnehmer anrechnen lassen. Das bedeutet, dass Kenntnisse und Handlungen eines Vertragspartners auch für die übrigen Wirkung entfalten können.
Besteht der Vertrag mit mehreren Versicherungsnehmern, so muss sich jeder Versicherungsnehmer Kenntnis und Verhalten der übrigen Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Vertrag mehrere Versicherungsnehmer hat, werden diese hinsichtlich ihres Wissens und ihres Verhaltens so behandelt, als würde jeder für die anderen mit einstehen. Was ein Versicherungsnehmer weiß oder tut, wird also auch den übrigen Versicherungsnehmern zugerechnet.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Vertrag mehrere Versicherungsnehmer hat?
Dann muss sich jeder Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten der übrigen Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
Gilt das Wissen eines Versicherungsnehmers auch für die anderen?
Ja, bei mehreren Versicherungsnehmern wird die Kenntnis der übrigen Versicherungsnehmer jedem einzelnen zugerechnet.
Wird auch das Verhalten anderer Versicherungsnehmer angerechnet?
Ja, jeder Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten der anderen Versicherungsnehmer zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020