Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG bleibt der Vertrag auch dann wirksam, wenn eine einzelne Bestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam ist oder wird – die übrigen Regelungen gelten unverändert weiter. Der Vertrag wird in einem solchen Fall seinem Sinn entsprechend durchgeführt, und bei einer unwirksamen Leistungs- oder Zeitbestimmung tritt das gesetzlich zulässige Maß an ihre Stelle.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.
Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein einzelner Punkt des Vertrages rechtlich nicht wirksam ist oder später unwirksam wird, bleiben alle anderen Regelungen des Vertrages trotzdem gültig. Der Vertrag wird dann so umgesetzt, wie es seinem Sinn entspricht. Ist speziell eine Bestimmung zu einer Leistung oder zu einer Frist unwirksam, gilt an ihrer Stelle das, was gesetzlich höchstens zulässig ist.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine einzelne Vertragsregelung unwirksam ist?
Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben gültig. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Gültigkeit der restlichen Regelungen nicht.
Wie wird der Vertrag umgesetzt, wenn ein Teil rechtsunwirksam ist?
In einem solchen Fall wird der Vertrag seinem Sinne gemäß zur Durchführung gebracht.
Was gilt, wenn eine Leistungs- oder Zeitbestimmung ungültig ist?
Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020