Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG darf der Verwalter (dAS) das versicherte Risiko jederzeit kündigen und den Versicherungsvertrag im Namen des Versicherungsnehmers bei einem anderen Versicherer neu abschließen oder zusätzliche Versicherer beteiligen. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, erfahren die Versicherungsnehmer unverzüglich, bei wem sie künftig ihre vertraglichen Rechte geltend machen können.
dAS ist berechtigt, das auf der Grundlage dieses Vertrages versicherte Risiko jederzeit neu zu regeln. Dazu darf dAS den Versicherungsvertrag kündigen und im Namen des Versicherungsnehmers bei einem anderen Versicherer neu abschließen. dAS darf außerdem weitere Versicherer beteiligen.
Macht dAS von diesem Recht Gebrauch, werden die Versicherungsnehmer unverzüglich darüber informiert, bei wem sie von nun an ihre vertraglichen Rechte geltend machen können.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwalter (dAS) kann den bestehenden Vertrag zu jeder Zeit kündigen und stattdessen im Namen des Versicherungsnehmers einen neuen Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen oder weitere Versicherer hinzunehmen. Wenn das geschieht, wird der Versicherungsnehmer ohne Verzögerung darüber informiert, an wen er sich künftig mit seinen vertraglichen Ansprüchen wenden muss.
Häufige Fragen
Darf der Vertrag zu einem anderen Versicherer wechseln?
Ja. dAS ist berechtigt, das versicherte Risiko jederzeit durch Kündigung und Neuabschluss im Namen des Versicherungsnehmers bei einem anderen Versicherer in Deckung zu nehmen und/oder weitere Versicherer zu beteiligen.
Werde ich über einen Versichererwechsel informiert?
Ja. Macht dAS von diesem Recht Gebrauch, werden die Versicherungsnehmer unverzüglich darüber informiert, bei wem sie von nun an ihre vertraglichen Rechte geltend machen können.
Wann kann ein solcher Wechsel erfolgen?
dAS kann das versicherte Risiko jederzeit durch Kündigung und Neuabschluss des Versicherungsvertrages neu in Deckung nehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020