Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG erteilt der Versicherungsnehmer bereits auf dem Antrag eine Empfangsvollmacht: Der Abschlussvermittler darf den Versicherungsschein und etwaige Mitteilungen rechtsverbindlich für ihn entgegennehmen.
Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag bevollmächtigt der Versicherungsnehmer den Abschlussvermittler. Diese Empfangsvollmacht umfasst die rechtsverbindliche Entgegennahme des Versicherungsscheines sowie etwaiger Mitteilungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer erlaubt dem Abschlussvermittler, den Versicherungsschein und andere Mitteilungen für ihn anzunehmen. Diese Vollmacht wird bereits auf dem Antrag erteilt und gilt rechtsverbindlich.
Häufige Fragen
Wer darf den Versicherungsschein entgegennehmen?
Der Abschlussvermittler ist bevollmächtigt, den Versicherungsschein sowie etwaige Mitteilungen rechtsverbindlich entgegenzunehmen.
Wann wird diese Empfangsvollmacht erteilt?
Der Versicherungsnehmer erteilt die Vollmacht bereits auf dem Antrag.
Welche Unterlagen darf der Abschlussvermittler annehmen?
Er darf den Versicherungsschein sowie etwaige Mitteilungen rechtsverbindlich entgegennehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020