Wer bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, wickelt viele Vorgänge nicht direkt mit dem Versicherer, sondern über die Verwaltungsgesellschaft direkt-AS GmbH in Düsseldorf ab. Diese nimmt Anzeigen, Erklärungen, Schadenmeldungen und Beiträge entgegen, entscheidet über Annahme oder Ablehnung von Anträgen und übernimmt die Schadenbearbeitung. Auch was gilt, wenn Anschrift oder Name des Versicherungsnehmers sich ändern, ist hier geregelt.
Die Verwaltungsgesellschaft des Versicherers für alle Versicherungsverträge „direkt Home“ ist die Firma direkt-AS GmbH, Düsseldorf (im Folgenden dAS genannt).
dAS ist bevollmächtigt, folgende Aufgaben im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen:
- vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen
- ausstehende Beiträge einzufordern
- den dazugehörigen Schriftverkehr zu führen
- Willenserklärungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag abzugeben (z. B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung)
Die Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei dAS eingegangen sind.
dAS ist vom Versicherer beauftragt, gegenüber den Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
dAS ist vom Versicherer beauftragt, die Schadenbearbeitung vorzunehmen.
Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber dAS nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dAS bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Die Verwaltung der Verträge übernimmt für den Versicherer die Firma direkt-AS GmbH (dAS) in Düsseldorf. Sie darf Anzeigen, Erklärungen, Schadenmeldungen und Beiträge entgegennehmen, Erklärungen wie Kündigung oder Rücktritt abgeben, über Annahme oder Ablehnung von Anträgen entscheiden und die Schadenbearbeitung erledigen; Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, sobald sie bei dAS sind. Teilt der Versicherungsnehmer eine geänderte Anschrift oder einen geänderten Namen nicht mit, reicht ein eingeschriebener Brief an die zuletzt bekannte Anschrift, der drei Tage nach Absendung als zugegangen gilt.
Häufige Fragen
Wer verwaltet die Unfallversicherung anstelle des Versicherers?
Die Verwaltung übernimmt die Firma direkt-AS GmbH (dAS) mit Sitz in Düsseldorf für alle Verträge „direkt Home“.
Wann gilt mein Beitrag als beim Versicherer eingegangen?
Der Beitrag gilt als beim Versicherer eingegangen, sobald er bei der dAS eingegangen ist.
Welche Aufgaben darf die dAS übernehmen?
Die dAS darf unter anderem Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge entgegennehmen, ausstehende Beiträge einfordern, den Schriftverkehr führen sowie Willenserklärungen wie Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung abgeben. Zudem erklärt sie Annahme oder Ablehnung von Anträgen und nimmt die Schadenbearbeitung vor.
Was passiert, wenn ich meine neue Anschrift nicht mitgeteilt habe?
Dann genügt für eine an den Versicherungsnehmer gerichtete Willenserklärung ein eingeschriebener Brief an die letzte der dAS bekannte Anschrift. Diese Erklärung gilt drei Tage nach Absendung als zugegangen; das Gleiche gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020