Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG hängt die Einstufung von Prämie und Beitrag davon ab, dass eine bestimmte Klausel vereinbart wird: Für den Beitragsfaktor muss entweder die Klausel 8090 oder die Klausel 8091 im Vertrag festgelegt sein.
Für die Einstufung der Prämie beziehungsweise des Beitrages muss die Klausel 8090 oder die Klausel 8091 vereinbart werden.
Was bedeutet das konkret?
Damit Prämie und Beitrag richtig eingestuft werden können, ist die Vereinbarung einer bestimmten Klausel erforderlich. Dafür kommt entweder die Klausel 8090 oder die Klausel 8091 in Betracht.
Häufige Fragen
Welche Klausel wird für die Einstufung des Beitrags benötigt?
Für die Einstufung der Prämie beziehungsweise des Beitrages muss entweder die Klausel 8090 oder die Klausel 8091 vereinbart werden.
Reicht eine der beiden genannten Klauseln aus?
Ja, es muss die Klausel 8090 oder die Klausel 8091 vereinbart werden.
Wovon hängt die Prämien- bzw. Beitragseinstufung ab?
Sie hängt davon ab, dass die Klausel 8090 oder die Klausel 8091 vereinbart wird.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020