Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG gilt für den Fall, dass für dieselbe Gefahr mehrere Versicherungen bestehen: Liegt eine Doppel- oder Mehrfachversicherung vor, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Besteht eine Doppel- oder Mehrfachversicherung, ergeben sich die Rechtsfolgen aus den §§ 78, 79 VVG.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für denselben Versicherungsschutz mehrere Versicherungen bestehen (Doppel- oder Mehrfachversicherung), gelten die dafür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Was in einem solchen Fall konkret gilt, richtet sich nach diesen gesetzlichen Vorschriften.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn für dasselbe Risiko mehrere Versicherungen bestehen?
Bei einer Doppel- oder Mehrfachversicherung ergeben sich die Rechtsfolgen aus den gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Wonach richten sich die Rechtsfolgen bei einer Mehrfachversicherung?
Sie richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Doppel- und Mehrfachversicherung im Versicherungsvertragsgesetz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020