Bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg in der Unfall- bzw. Hausratdeckung sind versicherte Sachen weltweit geschützt, wenn sie vorübergehend vom Versicherungsort entfernt werden – bis zu zwölf Monaten und mit einer Entschädigungsgrenze von 30.000 EUR. Für Sportausrüstung in verschlossenen Räumen, Spinden oder Schränken gilt ein eigener Schutz bis 1.000 EUR je Versicherungsfall, auch bei nicht nur vorübergehendem Aufenthalt außerhalb des Versicherungsortes.
Versicherte Sachen sind weltweit versichert, wenn sie vorübergehend vom Versicherungsort entfernt werden. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht als vorübergehend. Die Entschädigung ist auf maximal 30.000,- EUR begrenzt.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder zur Erfüllung der Wehrpflicht außerhalb des Versicherungsortes auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, sofern dort kein eigener Haushalt gegründet wurde.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Allgefahrendeckung auch auf Schäden an Hausrat außerhalb von Gebäuden.
Sportausrüstung
Für versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen, besteht abweichend von der vorstehenden Regelung auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Voraussetzung ist, dass sie in verschlossenen Räumen, Spinden oder Schränken untergebracht sind. Die Entschädigung ist bis 1.000,- EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn versicherte Sachen den festen Versicherungsort verlassen und sich weltweit an einem anderen Ort befinden – allerdings nur vorübergehend und mit einer Höchstentschädigung von 30.000 EUR. Ein Aufenthalt für Ausbildung oder Wehrpflicht zählt so lange als vorübergehend, wie dort kein eigener Haushalt entsteht. Für Sportausrüstung gibt es einen eigenen, dauerhaften Schutz, wenn sie verschlossen aufbewahrt wird, jedoch nur bis 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wie lange gelten versicherte Sachen außerhalb des Versicherungsortes noch als geschützt?
Der Schutz gilt weltweit, solange die Sachen nur vorübergehend entfernt werden. Zeiträume von mehr als zwölf Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bis zu welchem Betrag wird bei der Außenversicherung entschädigt?
Die Entschädigung ist bei vorübergehend entfernten versicherten Sachen auf maximal 30.000 EUR begrenzt.
Gilt der Schutz auch bei Ausbildung oder Wehrdienst außerhalb des Versicherungsortes?
Ja. Ein Aufenthalt des Versicherungsnehmers oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zur Ausbildung oder Erfüllung der Wehrpflicht gilt so lange als vorübergehend, wie dort kein eigener Haushalt gegründet wurde.
Wie ist Sportausrüstung außerhalb des Versicherungsortes abgesichert?
Sportausrüstung ist auch bei nicht nur vorübergehendem Aufenthalt außerhalb des Versicherungsortes versichert, sofern sie in verschlossenen Räumen, Spinden oder Schränken aufbewahrt wird. Die Entschädigung ist auf bis zu 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020