Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG sind versicherte Sachen im Rahmen der Allgefahrendeckung gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art abgesichert – auch gegen bisher unbekannte oder noch nicht eingetretene Gefahren. Der Schutz umfasst die vom GDV empfohlenen Bedingungen und Mindeststandards und lässt sich optional um das Privathaftpflichtrisiko erweitern.
Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert. Dies wird als Allgefahrendeckung bezeichnet.
In der Allgefahrendeckung ist der Umfang des Versicherungsschutzes der vom GDV empfohlenen Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) beziehungsweise der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) sowie der dazugehörigen Klauseln selbstverständlich enthalten. Ebenso enthalten sind die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse. Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte beziehungsweise noch nicht eingetretene Gefahren mitversichert.
Optional kann die Versicherung um das Privathaftpflichtversicherungsrisiko erweitert werden. Hierzu sind ebenfalls die vom GDV empfohlenen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) enthalten.
Nicht versichert sind die unter den Ausschlüssen aufgeführten Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Allgefahrendeckung bedeutet, dass versicherte Sachen grundsätzlich gegen Schäden durch jede Art von Ursache abgesichert sind, wenn sie zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Dazu zählen sogar Gefahren, die bislang noch nicht bekannt sind oder noch nicht eingetreten sind. Der Schutz schließt die üblichen empfohlenen Bedingungen und Mindeststandards mit ein. Auf Wunsch lässt sich der Vertrag zusätzlich um eine Privathaftpflichtabsicherung ergänzen. Ausgenommen bleiben jedoch die als Ausschlüsse genannten Schäden.
Häufige Fragen
Was bedeutet Allgefahrendeckung bei dieser Versicherung?
Sie bedeutet, dass die versicherten Sachen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert sind.
Sind auch noch unbekannte Gefahren mitversichert?
Ja, insbesondere bisher noch nicht bekannte beziehungsweise noch nicht eingetretene Gefahren sind mitversichert.
Kann die Versicherung um eine Haftpflicht erweitert werden?
Ja, optional kann die Versicherung um das Privathaftpflichtversicherungsrisiko erweitert werden. Hierfür sind die vom GDV empfohlenen Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) enthalten.
Gibt es Schäden, die nicht versichert sind?
Ja, nicht versichert sind die unter den Ausschlüssen aufgeführten Schäden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020