Bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg wird im Rahmen der Unfall- bzw. Sachabsicherung klar geregelt, welche Schäden ausgeschlossen sind – etwa Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers, durch Grund-, Plansch- oder Reinigungswasser, durch Verlieren oder unerklärbares Abhandenkommen, durch Kriegsereignisse, hoheitliche Maßnahmen sowie Kernenergie. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an Kraftfahrzeugen, Flugzeugen, führerscheinpflichtigen Wasserfahrzeugen, Bepflanzungen und Tieren, wobei zahlreiche Ausschlüsse durch entsprechende Einschlüsse wieder aufgehoben werden können.
Nicht versichert sind Schäden, die entstehen:
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten,
- durch Grund-, Plansch- oder Reinigungswasser,
- durch Verlieren, Liegenlassen oder unerklärbares Abhandenkommen,
- durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Kriegsereignissen,
- durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Entziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen,
- durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung. Eingeschlossen sind Schäden durch radioaktive Isotope,
- an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern,
- an Flugzeugen und sonstigen motorisierten oder düsengetriebenen Fluggeräten,
- an führerscheinpflichtigen Wasserfahrzeugen,
- an Bepflanzungen.
Die folgenden Ausschlüsse schränken die versicherten Gefahren (unter anderem Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel) gemäß den geltenden Bedingungen und Klauseln nicht ein. Hinsichtlich der versicherten Sachen wird auf den Definitionsteil im Bedingungswerk verwiesen.
Diese Ausschlüsse gelten nicht, sofern sich ein entsprechender Einschluss ergibt.
Ausgeschlossen sind demnach Schäden:
- durch mangelhafte Beschaffenheit,
- durch Vögel, Nagetiere, Haustiere, Schädlinge und Ungeziefer aller Art,
- durch Elementarereignisse – gegen Mehrbeitrag versicherbar,
- an nicht bezugsfertigen Gebäuden,
- an Rohren, die ausschließlich gewerblichen Zwecken und/oder nicht der Versorgung der versicherten Gebäude dienen, sowie an Zuleitungsrohren, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden und für die keine Unterhaltspflicht des Versicherungsnehmers besteht,
- an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes,
- durch technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, sofern sie nicht durch Überspannung infolge von Blitzeinwirkung verursacht wurden; für Schmorschäden aufgrund der genannten Defekte gilt ein gesonderter Einschluss,
- durch einfachen Diebstahl,
- durch Glasbruch – gegen Mehrbeitrag versicherbar; für Glasbruchschäden aufgrund wetterbedingter Luftbewegungen gilt ein gesonderter Einschluss,
- durch Allmählichkeit, zum Beispiel Rost, Korrosion, Schimmel, Schwamm und Fäulnis,
- durch Frost an im Freien befindlichen Brunnen, Zisternen und Schwimmbädern,
- an versicherten Sachen durch Reinigung, Bearbeitung, Bedienung, Reparatur und Wartung,
- an versicherten Sachen durch Planung, Baumaßnahmen und Restauration,
- an versicherten Sachen durch Fallen, Verunreinigen, Zerstechen, Zerschneiden, Zerreißen, Anschwellen, Dehnen, Verziehen und Zerbrechen, das durch Personen oder Tiere verursacht wurde,
- an versicherten Sachen durch Abnutzung, Verschleiß und Verfall,
- an Tieren.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu gehören unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch bestimmte Wasserarten, durch Kriegsereignisse, hoheitliche Maßnahmen oder Kernenergie sowie Schäden an Fahrzeugen, Fluggeräten, Wasserfahrzeugen, Bepflanzungen und Tieren. Ein Teil dieser Ausschlüsse gilt jedoch nicht, wenn sich an anderer Stelle ein entsprechender Einschluss ergibt; einige Bereiche wie Elementarereignisse oder Glasbruch sind gegen Mehrbeitrag versicherbar.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden mitversichert?
Nein. Schäden, die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten entstehen, sind ausgeschlossen.
Gelten die Ausschlüsse ausnahmslos?
Ein Teil der Ausschlüsse gilt nicht, sofern sich ein entsprechender Einschluss ergibt. Zudem sind Schäden durch radioaktive Isotope eingeschlossen.
Kann ich Elementarereignisse oder Glasbruch trotzdem versichern?
Ja, Schäden durch Elementarereignisse und durch Glasbruch sind jeweils gegen Mehrbeitrag versicherbar.
Sind Schäden durch technische oder elektrische Defekte ausgeschlossen?
Ja, sie sind ausgeschlossen – es sei denn, sie wurden durch Überspannung infolge von Blitzeinwirkung verursacht. Für Schmorschäden aufgrund solcher Defekte besteht ein gesonderter Einschluss.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020