Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG gilt eine Bedingungsgarantie: Die verwendeten Versicherungsbedingungen weichen von den GDV-Empfehlungen und den Mindeststandards eitskreises Beratungsprozesse ausschließlich zugunsten der Versicherungsnehmer ab. Verbessern sich diese Standards künftig über den vorliegenden Umfang hinaus, gelten die Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Es wird garantiert, dass die vorliegenden Versicherungsbedingungen beim Umfang des Versicherungsschutzes ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von bestimmten Vorgaben abweichen. Diese Vorgaben sind:
- die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen und Klauseln
- die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Künftige Verbesserungen beim Umfang des Versicherungsschutzes und bei den Mindeststandards, die über den Umfang der vorliegenden Bedingungen hinausgehen, gelten automatisch für diesen Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungsbedingungen weichen von den GDV-Empfehlungen und den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse nur dann ab, wenn dies den Versicherungsnehmern zum Vorteil gereicht. Verbessern sich diese Standards später so, dass sie über den aktuellen Umfang der Bedingungen hinausgehen, greifen diese Verbesserungen ohne weiteres Zutun auch für den bestehenden Vertrag.
Häufige Fragen
Können die Versicherungsbedingungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers abweichen?
Nein. Garantiert ist, dass die Bedingungen von den GDV-Empfehlungen und den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer abweichen.
Was passiert, wenn die Mindeststandards später verbessert werden?
Künftige Verbesserungen beim Umfang des Versicherungsschutzes und bei den Mindeststandards, die über den vorliegenden Umfang hinausgehen, gelten automatisch für diesen Vertrag.
An welchen Vorgaben orientiert sich die Bedingungsgarantie?
An den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen und Klauseln sowie an den Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020