Die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG erweitert in ihrer Unfall- bzw. Hausratdeckung den Schutz auf zahlreiche zusätzliche Gefahren: Sie leistet unter anderem bei grober Fahrlässigkeit ohne Quotelung, bei Überspannung durch Blitz, Vandalismus und Graffiti, bei einfachem Diebstahl von Fahrrädern und Pedelecs bis 1.500 EUR, bei Diebstahl aus verschlossenen Fahrzeugen, bei Trickdiebstahl, Online-Betrug und räuberischer Erpressung sowie bei zahlreichen Rohrbruch-, Nässe- und Bruchschäden. Für viele dieser Erweiterungen gelten feste Entschädigungsgrenzen und teils Selbstbeteiligungen.
Der Versicherungsschutz wird auf Schäden erweitert, die eintreten:
- durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles. Eine Anwendung des § 81 VVG (Quotelung) erfolgt nicht.
- durch wetterbedingte Luftbewegungen (ohne Windstärkenregelung).
- durch Überspannung infolge von Blitzeinwirkung. Eingeschlossen sind Schäden an Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern durch Stromschwankungen bzw. Stromausfall im Netz.
- durch Vandalismus (einschließlich Graffiti). Bei Graffitischäden gilt eine Selbstbeteiligung von 100,- EUR.
- durch einfachen Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern sowie nicht versicherungspflichtige Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor und Krankenfahrstühle, soweit diese durch ein Schloss gesichert sind. Die Entschädigungshöhe ist auf 1.500,- EUR begrenzt. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze ist gegen Zahlung einer Zuschlagsprämie möglich.
- durch Diebstahl nach Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge und deren verschlossenen Anhängern bis 3.000,- EUR sowie verschlossener Dachboxen bis 1.000,- EUR innerhalb der Europäischen Union sowie in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstaat und der Schweiz. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen sowie für Foto-, Film-, Telefon- und elektronische Geräte sowie Zubehör beträgt je Versicherungsfall 250,- EUR. Foto-, Film-, Telefon- und elektronische Geräte sowie Zubehör müssen so untergebracht sein, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Bargeld, Urkunden und Wertpapiere sind nicht versichert.
- durch einfachen Diebstahl oder Hagelschaden von bzw. an Gartenmöbeln, -geräten, -skulpturen, sonstigem Garteninventar (ausgeschlossen bleiben Pflanzen und Töpfe), Schwimmbadzubehör, Kinderwagen und deren Ausstattung, Gehhilfen, Überwachungseinrichtungen, Markisen, Antennen, Wäsche und Kleidung vom Versicherungsgrundstück. Die Entschädigungshöhe ist auf maximal 5.000,- EUR begrenzt. Abweichend davon sind Pelz- und Lederwaren ausschließlich tagsüber versichert. Außerhalb des Versicherungsgrundstückes sind Kinderwagen und deren Ausstattung bis 1.000,- EUR sowie Gehhilfen bis 3.000,- EUR gegen einfachen Diebstahl versichert.
- durch einfachen Diebstahl während einer vorübergehenden medizinischen Betreuung (z. B. in Krankenhäusern, Sanatorien, Reha-Kliniken und Praxen) bis 500,- EUR, wobei eine Begrenzung für Wertsachen bis 100,- EUR gilt.
- durch einfachen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Outdoor-Spielgeräten und -gerüsten auf dem allseitig umfriedeten Grundstück des Versicherungsortes bis 500,- EUR. Lose, mit den Spielgeräten und -gerüsten verbundene oder regelmäßig zum Gebrauch dienende Sachen sind versichert, wenn sie aufgrund eines Diebstahles abhandenkommen oder beschädigt bzw. zerstört werden.
- durch einfachen Diebstahl von außen angebrachtem Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteilen bis 1.000,- EUR.
- durch einfachen Diebstahl von versichertem Hausrat am Arbeitsplatz bis 500,- EUR. Für Wertsachen wird keine Entschädigung geleistet.
- durch Trickdiebstahl bis 500 EUR. Es sind nur Wertsachen versichert, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Eingeschlossen gilt der Kartenmissbrauch in Folge eines Trickdiebstahls bis 500,- EUR, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- durch Online-Betrug bis 500 EUR, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- durch räuberische Erpressung mit Herausgabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) bis 2.000 EUR, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz bzw. eine Haftung des Kreditinstitutes besteht.
- durch Verstopfungen an Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude.
- an Zuleitungsrohren durch Rohrbruch innerhalb/außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück sowie außerhalb des Versicherungsgrundstückes, sofern der Versicherungsnehmer die Unterhaltspflicht trägt.
- an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren durch Rohrbruch, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen, bis 10.000,- EUR je Versicherungsfall.
- an Ableitungsrohren durch Rohrbruch außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück bis 10.000,- EUR.
- an Ableitungsrohren durch Rohrbruch außerhalb des Versicherungsgrundstückes, sofern der Versicherungsnehmer die Unterhaltspflicht trägt, bis 5.000,- EUR.
- an innenliegenden Ableitungs-, Lüftungs- und Gasrohren durch Rohrbruch.
- an Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des Gebäudes.
- an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) und sonstigen Sanitäreinrichtungen (sonstige leitungswasserführende Einrichtungen stehen dem gleich) durch Bruch. Mitversichert ist auch der Austausch von Armaturen im Bereich einer Rohrbruchstelle, sofern diese nicht mehr verwendbar sind. Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR (Armaturen) und 150 EUR (sonstige Sanitäreinrichtungen) begrenzt. Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
- durch Nässe bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt aus Wassersäulen und Zimmerbrunnen.
- durch Nässe bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt aus Schwimmbecken (bis 500 Liter Fassungsvermögen), die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. Wasseraustritt aus Planschbecken ist nicht versichert.
- durch Nässe bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt aus fest installierten Regenwassernutzungsanlagen bis 10.000 Liter Fassungsvermögen.
- an elektrischen Anlagen, Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern und Außenwänden durch Marderbisse sowie Folgeschäden bis 5.000,- EUR.
- an versicherten Sachen, die verschmort werden. Die Entschädigungsgrenze beträgt 5.000,- EUR.
- an versicherten Sachen, die versengt oder durch Rauch oder Ruß beeinträchtigt oder einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
- an versicherten Sachen während eines Umzuges, sofern dieser durch eine im Handelsregister eingetragene Möbelspedition ausgeführt wird und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ersetzt wird der Differenzbetrag zwischen der Höchstgrenze des gesetzlichen Haftungsanspruches gegen den Möbelspediteur bis zur Höhe des Neuwertes der vom Schaden betroffenen versicherten Umzugsgüter.
- durch Transportmittelunfälle.
- durch Aufprall eines Luftfahrzeuges oder sonstiger Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines fremdbetriebenen Wasser-, Schienen- oder Straßenfahrzeuges.
- durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen.
- an Gebäuden und den zu ihrer Errichtung notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffen während der Zeit des Rohbaus, einer Kernsanierung oder Entkernung (nicht als Vorbereitung zum Gesamtabriss) bis zur bezugsfertigen (Wieder-)Herstellung. Die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung gilt längstens 18 Monate bei Rohbau und 6 Monate bei Kernsanierung sowie Entkernung. Bis zur bezugsfertigen Herstellung sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (auch durch Blindgänger), Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Aufprall eines Luftfahrzeuges oder sonstiger Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Anprall eines fremdbetriebenen Wasser-, Schienen- oder Straßenfahrzeuges versichert.
Die folgenden Punkte sind gegen Mehrbeitrag versicherbar, sofern sie durch den Versicherungsnehmer beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert sind:
- durch Bruch an Scheiben, Platten, Spiegeln, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Ceran-/Glaskeramikkochflächen, Scheiben von Solarkollektoren/-modulen, Glasbausteinen und Profilbaugläsern inkl. der Verglasung von Gewächshäusern und Wintergärten. Nicht versichert sind optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel.
- an versicherten Sachen, die durch eine der nachfolgenden Elementargefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers beträgt je Versicherungsfall 5 % der Schadensumme, mindestens 500,- EUR, maximal 5.000,- EUR:
- Überschwemmung und Rückstau
- Erdbeben, Erdsenkung
- Erdrutsch/Erdfall
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
- Private Haftpflichtversicherungsrisiko gemäß beiliegender Leistungserweiterung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst über die Grundgefahren hinaus zahlreiche zusätzliche Schadenfälle – etwa Diebstahl von Fahrrädern, Vandalismus, Überspannung nach Blitz, Trickdiebstahl, Online-Betrug, Marderbisse sowie viele Rohrbruch- und Nässeschäden. Für die meisten Erweiterungen gelten feste Höchstbeträge je Versicherungsfall und teilweise Selbstbeteiligungen. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung nicht anteilig gekürzt. Glasbruch, Elementarschäden und das Privathaftpflichtrisiko sind nur gegen Mehrbeitrag und nach Dokumentation im Versicherungsschein eingeschlossen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles erfolgt keine Quotelung nach § 81 VVG, die Leistung wird also nicht anteilig gekürzt.
Bis zu welchem Betrag ist der Diebstahl meines Fahrrads versichert?
Einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern, nicht versicherungspflichtigen Pedelecs, Fahrrädern mit Elektromotor und Krankenfahrstühlen ist bis 1.500,- EUR versichert, sofern sie durch ein Schloss gesichert sind. Eine höhere Entschädigungsgrenze ist gegen Zuschlagsprämie möglich.
Welche Schäden sind nur gegen Mehrbeitrag versichert?
Glasbruchschäden, Schäden durch bestimmte Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch/Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) sowie das private Haftpflichtversicherungsrisiko sind gegen Mehrbeitrag versicherbar, wenn sie beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert sind.
Gilt eine Selbstbeteiligung bei Elementarschäden?
Ja. Bei den genannten Elementargefahren beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 5 % der Schadensumme, mindestens 500,- EUR und maximal 5.000,- EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020