Beim Unfallschutz der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG gilt als Versicherungsort das Grundstück, das im Versicherungsschein genannt ist. Auch privat genutzte Garagen zählen zu diesem Versicherungsort dazu.
Als Versicherungsort gilt das Grundstück, das im Versicherungsschein bezeichnet ist.
Privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort zugerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das Grundstück, das ausdrücklich im Versicherungsschein angegeben ist. Zusätzlich gehören auch privat genutzte Garagen zu diesem Versicherungsort.
Häufige Fragen
Welches Grundstück gilt als Versicherungsort?
Als Versicherungsort gilt das Grundstück, das im Versicherungsschein bezeichnet ist.
Sind Garagen vom Versicherungsort umfasst?
Ja, privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020