Versichert sind bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG in dieser Unfallsparte die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude samt Gebäudezubehör und sonstigen Grundstücksbestandteilen mit einer Entschädigung von bis zu 1 Mio. EUR je Schadenfall sowie alle Sachen, auch fremdes Eigentum, die dem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, hier begrenzt auf 500.000,- EUR je Schadenfall.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude sowie Gebäudezubehör und sonstige Grundstücksbestandteile. Die maximale Entschädigung ist hier je Schadenfall auf 1 Mio. EUR begrenzt.
Versichert sind außerdem alle Sachen – auch fremdes Eigentum –, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Die maximale Entschädigung ist hier je Schadenfall auf 500.000,- EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind zum einen die im Vertrag genannten Gebäude mitsamt Zubehör und weiteren Grundstücksbestandteilen, wobei je Schadenfall höchstens 1 Mio. EUR erstattet werden. Zum anderen sind alle Sachen versichert, die dem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen – auch wenn sie jemand anderem gehören. Für diese Sachen liegt die höchste Entschädigung je Schadenfall bei 500.000,- EUR.
Häufige Fragen
Welche Gebäude sind abgesichert?
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude sowie Gebäudezubehör und sonstige Grundstücksbestandteile.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für Gebäude je Schadenfall?
Für Gebäude, Gebäudezubehör und sonstige Grundstücksbestandteile ist die Entschädigung je Schadenfall auf 1 Mio. EUR begrenzt.
Ist auch fremdes Eigentum mitversichert?
Ja. Versichert sind alle Sachen, auch fremdes Eigentum, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen.
Welche Grenze gilt für Sachen des Haushalts?
Für Sachen, die dem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, ist die maximale Entschädigung je Schadenfall auf 500.000,- EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020