Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG richtet sich die Höhe der Entschädigung nach dem Versicherungswert: Für Hausrat gilt der Neuwert, für Gebäude der ortsübliche Neubauwert samt Architekten- und Planungskosten. Erstattet werden zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert, beschädigte Sachen bis zu den Reparaturkosten samt Wertminderung. Der Neuwertanteil wird nur bei fristgerechter Wiederherstellung gezahlt, und Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzug.
Versicherungswert für Hausrat ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Bei Antiquitäten und Kunstgegenständen ist es der Wert in gleicher Art und Güte. Ersetzt werden:
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen verbleibenden Wertminderung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, höchstens jedoch der Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet.
- im Keller auf Dauer gelagerte Hausratgegenstände sind nur zum gemeinen Wert versichert
Versicherungswert für Gebäude
Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes inklusive aller Architekten-, Planungs- und Konstruktionskosten. Ersetzt werden:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes (einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
- bei zum Abbruch bestimmten oder sonst dauernd entwerteten Gebäuden nur der noch erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert). Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn die Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen verbleibenden Wertminderung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, höchstens jedoch der Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet.
In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teiles der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur unter folgender Voraussetzung: Er stellt innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert bestimmt, wie viel im Schadensfall erstattet wird. Bei Hausrat gilt grundsätzlich der Neuwert, bei Gebäuden der ortsübliche Neubauwert samt Planungskosten. Zerstörte oder abhandengekommene Sachen werden zum Versicherungswert ersetzt, beschädigte Sachen bis zur Höhe der Reparaturkosten und Wertminderung, wobei Restwerte angerechnet werden. Den über den Zeitwert hinausgehenden Neuwertanteil gibt es nur, wenn innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung sichergestellt wird; die Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzug oder wenn sie nicht gezahlt wurde.
Häufige Fragen
Wie wird der Wert von Hausrat im Schadensfall ermittelt?
Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert), bei Antiquitäten und Kunstgegenständen der Wert in gleicher Art und Güte. Im Keller auf Dauer gelagerte Hausratgegenstände sind nur zum gemeinen Wert versichert.
Was wird bei beschädigten Sachen erstattet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen verbleibenden Wertminderung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, höchstens jedoch der Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet.
Wann bekomme ich den Neuwertanteil ausgezahlt?
Den Neuwertanteil, also den Teil der Entschädigung über dem Zeitwertschaden, erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sichergestellt wird, dass die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle verwendet wird. Ist das dort rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, genügt eine Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Deutschlands.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Nein, die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020