Die Unfallversicherung der GVO Versicherung übernimmt nach schweren Unfällen Kosten bis maximal 2.500 € für berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie für Schulungs- und Prüfungsgebühren – ein Baustein, der den Weg zurück in den Beruf unterstützt.
Nach schweren Unfällen übernehmen wir die Kosten bis max. 2.500 € für folgende Maßnahmen:
- Berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Schulungs- und Prüfungsgebühren
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie infolge eines schweren Unfalls Unterstützung benötigen, um wieder in Ihren Beruf zurückzufinden, beteiligt sich die Versicherung an bestimmten Kosten. Dazu gehören Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung sowie Gebühren für Schulungen und Prüfungen. Für diese Leistungen steht ein Höchstbetrag von 2.500 € zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen sowie für Schulungs- und Prüfungsgebühren.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten erstattet?
Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € übernommen.
Wann greift diese Leistung?
Die Leistung greift nach schweren Unfällen.
Werden auch Schulungs- und Prüfungsgebühren erstattet?
Ja, Schulungs- und Prüfungsgebühren werden im Rahmen des Höchstbetrags von 2.500 € übernommen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2017.07