Selbstständige, Unternehmer, Geschäftsführer und freiberuflich Tätige erhalten in der Unfallversicherung TOP-VIT der GVO Versicherung auch dann eine Erstattung, wenn der Verdienstausfall nach einem Unfall nicht konkret nachgewiesen werden kann – in Form eines festen Betrags je Unfallereignis.
Wird bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, so wird ein fester Betrag erstattet.
Höhe der Erstattung:
- fester Betrag in Höhe des zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrages
- höchstens jedoch 500,– € je Unfallereignis
Was bedeutet das konkret?
Wenn selbstständig tätige Personen nach einem Unfall ihren tatsächlichen Verdienstausfall nicht belegen können, springt eine Pauschale ein. Sie orientiert sich am gültigen Jahres-Bruttobeitrag der Unfallversicherung, ist aber pro Unfallereignis der Höhe nach begrenzt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte.
Häufige Fragen
Für wen gilt diese Regelung zum Verdienstausfall?
Sie gilt für Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige und freiberuflich Tätige.
Wann wird der feste Betrag erstattet?
Dann, wenn der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen wird.
Wie hoch ist die Erstattung?
In Höhe des zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrages, höchstens jedoch 500,– € je Unfallereignis.
Woran orientiert sich der feste Betrag?
Am zum Unfallzeitpunkt für die Unfallversicherung der versicherten Person gültigen Jahres-Bruttobeitrag.