Die Unfallversicherung der GVO Versicherung belohnt mit ihrer Fahrradhelm-Klausel das Tragen eines Schutzhelms: Wer beim Fahrradunfall nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, profitiert von einer erhöhten Grundsumme für die Invaliditätsleistung.
Erleidet eine der versicherten Personen einen Fahrradunfall, bei dem sie nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, erhöht sich die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung um 10 %.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem Fahrrad verunglückt und dabei nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen hat, kann eine höhere Grundsumme für die Invaliditätsleistung erhalten. Diese Regelung gilt für die versicherten Personen und soll das Tragen eines Schutzhelms honorieren. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Um wie viel erhöht sich die Grundsumme?
Die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung erhöht sich um 10 %.
Welche Voraussetzung muss für die Erhöhung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss bei dem Fahrradunfall nachweislich einen handelsüblichen Schutzhelm getragen haben.
Für wen gilt die Fahrradhelm-Klausel?
Die Klausel gilt für die versicherten Personen der Unfallversicherung – für Kinder und Erwachsene.
Auf welche Leistung bezieht sich die Erhöhung?
Die Erhöhung bezieht sich auf die versicherte Grundsumme für die Invaliditätsleistung.