Die Unfallversicherung der GVO Versicherung garantiert die Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse, einer Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften, die Risikoanalysen und Mindeststandards für Vermittler empfiehlt.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de):
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler.
Wir garantieren die Einhaltung der Mindeststandards mit dem dort genannten Stand.
Was bedeutet das konkret?
Für die Beratung und Vermittlung gibt es festgelegte Mindeststandards, die von einem Zusammenschluss verschiedener Verbände und Servicegesellschaften empfohlen werden. Die GVO Versicherung sagt zu, diese empfohlenen Standards einzuhalten. So können Sie sich darauf verlassen, dass die Beratung einem anerkannten Qualitätsniveau entspricht.
Häufige Fragen
Was ist der Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Weitere Informationen finden Sie unter www.beratungsprozesse.de.
Was empfiehlt der Arbeitskreis?
Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindeststandards für die Vermittler.
Werden die Mindeststandards eingehalten?
Ja. Die GVO Versicherung garantiert in der Unfallversicherung die Einhaltung der Mindeststandards mit dem dort genannten Stand.