Wenn Haustiere nach einem Unfall der versicherten Person nicht mehr versorgt werden können, organisiert die GVO Versicherung in der Unfallversicherung die Unterbringung von Hunden, Katzen und heimischen Kleintieren und übernimmt die Kosten für bis zu 6 Wochen.
Können Haustiere infolge eines unfallbedingten Todesfalles oder Krankenhausaufenthaltes nicht mehr versorgt werden, organisieren wir die Unterbringung der Tiere und übernehmen die dafür erforderlichen Kosten für bis zu 6 Wochen.
Als Haustiere gelten:
- Hunde
- Katzen
- andere heimische Kleintiere
Keine Haustiere im Sinne dieser Regelung sind Exoten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch einen Unfall versterben oder ins Krankenhaus müssen und Ihre Tiere deshalb nicht mehr betreuen können, kümmert sich der Versicherer um eine Unterbringung. Die Kosten dafür werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen getragen. Diese Hilfe gilt für Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, nicht jedoch für exotische Tiere.
Häufige Fragen
Welche Tiere gelten als Haustiere?
Als Haustiere gelten Hunde, Katzen und andere heimische Kleintiere, jedoch keine Exoten.
In welchen Fällen wird die Versorgung der Haustiere übernommen?
Wenn Haustiere infolge eines unfallbedingten Todesfalles oder Krankenhausaufenthaltes nicht mehr versorgt werden können.
Für wie lange werden die Kosten übernommen?
Die erforderlichen Kosten für die Unterbringung werden für bis zu 6 Wochen übernommen.
Wer organisiert die Unterbringung der Tiere?
Der Versicherer organisiert die Unterbringung der Tiere und übernimmt die dafür erforderlichen Kosten.
Dokumentversion: 2017.07