Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung werden für die Behandlung von Unfallfolgen anfallende Versandkosten und Zollabgaben für notwendige Geräte sowie Arznei- und Hilfsmittel übernommen, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind und kein anderer Leistungsträger einspringt.
Sind für die Behandlung von Unfallfolgen notwendige Geräte sowie Arznei- und Hilfsmittel vor Ort nicht erhältlich, übernehmen wir:
- die entstehenden Versandkosten
- die evtl. Abgaben beim Zoll
Dies gilt, sofern kein anderer Leistungsträger hierfür aufkommt.
Die Kosten für die medizinisch notwendigen Geräte sowie für die Arznei- und Hilfsmittel werden jedoch nicht übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein für Ihre Unfallbehandlung benötigtes Gerät oder Arznei- bzw. Hilfsmittel am Ort nicht verfügbar ist und aus der Ferne beschafft werden muss, tragen wir die Versandkosten und mögliche Zollgebühren – vorausgesetzt, kein anderer Kostenträger übernimmt diese. Die eigentlichen Anschaffungskosten der Geräte und Mittel selbst sind davon jedoch nicht erfasst.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Arznei- und Hilfsmitteln übernommen?
Übernommen werden die entstehenden Versandkosten sowie evtl. Abgaben beim Zoll, wenn notwendige Geräte, Arznei- und Hilfsmittel vor Ort nicht erhältlich sind.
Werden die Kosten für die Geräte und Mittel selbst erstattet?
Nein. Die Kosten für die medizinisch notwendigen Geräte sowie für die Arznei- und Hilfsmittel werden nicht übernommen.
Unter welcher Voraussetzung erfolgt die Übernahme der Versand- und Zollkosten?
Die Übernahme erfolgt nur, sofern kein anderer Leistungsträger hierfür aufkommt.
Wann greift diese Leistung überhaupt?
Sie greift, wenn für die Behandlung von Unfallfolgen notwendige Geräte sowie Arznei- und Hilfsmittel vor Ort nicht erhältlich sind.