In der Unfallversicherung der GVO Versicherung sind tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung mitversichert – und zwar auch dann, wenn kein klassisches Unfallereignis vorliegt. Damit greift der Schutz beim Tauchen über die üblichen Voraussetzungen hinaus.
In Abänderung von den AUB 2012 GVO erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d. h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss.
Was bedeutet das konkret?
Beim Tauchen können bestimmte Gesundheitsschäden entstehen, ohne dass ein klassischer Unfall vorliegt. Der Versicherungsschutz umfasst solche tauchtypischen Schäden trotzdem – auch wenn kein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eingetreten ist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die genauen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind tauchtypische Gesundheitsschäden mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich in Abänderung von den AUB 2012 GVO auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden.
Welche Beispiele für tauchtypische Gesundheitsschäden gibt es?
Als Beispiele werden die Caissonkrankheit und die Trommelfellverletzung genannt.
Muss für den Schutz ein Unfallereignis eingetreten sein?
Nein, der Schutz greift auch ohne Unfallereignis, also ohne ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis.
Was ist ein Unfallereignis im Sinne der Bedingungen?
Ein Unfallereignis ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis.