Die GVO Amtshaftpflichtversicherung schützt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Eigenschaft und Tätigkeit als Beamter, Angestellter oder sonstiger Bediensteter im öffentlichen Dienst – klar geregelt im Umfang der geltenden Bestimmungen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Eigenschaft und Tätigkeit als Beamter, Angestellter oder sonstiger Bediensteter im öffentlichen Dienst.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus der beruflichen Rolle im öffentlichen Dienst ergibt. Erfasst sind Personen, die als Beamter, Angestellter oder sonstiger Bediensteter tätig sind – jeweils im Rahmen der geltenden Bestimmungen des Vertrags.
Häufige Fragen
Was ist Gegenstand der Amtshaftpflichtversicherung?
Versichert ist im Umfang der Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner Eigenschaft und Tätigkeit als Beamter, Angestellter oder sonstiger Bediensteter im öffentlichen Dienst.
Welche Personengruppen sind erfasst?
Erfasst sind Beamte, Angestellte oder sonstige Bedienstete im öffentlichen Dienst.
Welche Art der Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Eigenschaft und Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen des Vertrags.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2020.10