In der Amtshaftpflichtversicherung der GVO Versicherung sind Mietsachschäden an Räumen und deren Ausstattung mitversichert, die versicherte Personen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet haben. Erfahren Sie, welche gesetzliche Haftpflicht abgedeckt ist und welche Schäden ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
In der GVO Amtshaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt für Mietsachschäden Folgendes:
1. Mitversicherte gesetzliche Haftpflicht:
Mitversichert ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB GVO die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung von Räumen und deren Ausstattung, die die versicherte Person anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet hat.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebende Vermögensschäden,
- wegen Schäden infolge von Schimmelbildung.
Dokumentversion: 2020.10
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt eine versicherte Person Räume oder deren Ausstattung, die sie während einer Dienst- oder Geschäftsreise gemietet hat, greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht. Für bestimmte Schadenarten – etwa durch Abnutzung, an technischen Anlagen und Geräten oder durch Schimmelbildung – besteht dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden in der GVO Amtshaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.6 AHB GVO ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung von Räumen und deren Ausstattung mitversichert, die die versicherte Person anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet hat.
Für welche gemieteten Räume gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für Räume und deren Ausstattung, die die versicherte Person anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet hat.
Sind Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß abgedeckt?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden an Heizungen oder Elektrogeräten mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Sind Schäden durch Schimmelbildung versichert?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Schäden infolge von Schimmelbildung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.