In der GVO Amtshaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person gegenüber dem Dienstherrn beim Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum wie Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenständen oder Verwarnungsblocks mitversichert – mit klaren Ausschlüssen, einer Höchstersatzleistung und einer Selbstbeteiligung.
Mitversicherter Schutz:
Mitversichert ist in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenständen, Verwarnungsblocks).
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- aus dem Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus dem Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen;
- beim Ausscheiden aus dem Dienst.
Höchstersatzleistung und Selbstbeteiligung:
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf € 2.500 je Schadenereignis begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung von € 100,00.
Was bedeutet das konkret?
Geht dienstliches Eigentum verloren, das der versicherten Person vom Dienstherrn überlassen wurde – etwa Dienstkleidung oder Ausrüstung – kann die Amtshaftpflicht dafür eintreten. Für bestimmte Gegenstände und Situationen gilt dieser Schutz jedoch nicht, und die Leistung ist der Höhe nach begrenzt sowie mit einer eigenen Beteiligung im Schadenfall verbunden.
Häufige Fragen
Was gilt beim Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum als versichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum, zum Beispiel Dienstkleidung, Ausrüstungsgegenständen oder Verwarnungsblocks.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, aus dem Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen sowie beim Ausscheiden aus dem Dienst.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme auf € 2.500 je Schadenereignis begrenzt.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, es gilt eine Selbstbeteiligung von € 100,00.