Die GVO Amtshaftpflichtversicherung der GVO Versicherung übernimmt beim dienstlichen Schlüsselverlust die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – etwa für das Auswechseln von Schlössern, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen und einen Objektschutz. Auch Codekarten und Transponder gelten als Schlüssel. Welche Kosten ersetzt werden und welche Schäden ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die er im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erhalten hat.
- Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Ersetzt werden:
- die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern,
- vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- falls erforderlich, ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüsseln),
- der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz, Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- Schäden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb oder für die Dienststelle zur Verfügung gestellten Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie einen Schlüssel, den Sie für Ihre dienstliche Tätigkeit erhalten haben, springt der Versicherungsschutz für Ihre gesetzliche Haftpflicht ein. Übernommen werden vor allem die Kosten, um Schlösser auszutauschen, vorübergehend zu sichern und – wenn nötig – für einen zeitlich begrenzten Objektschutz. Elektronische Codekarten und Transponder zählen dabei ebenfalls als Schlüssel. Nicht abgedeckt sind hingegen bestimmte Schlüsselarten und Folgeschäden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Häufige Fragen
Sind auch Codekarten und Transponder mitversichert?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Welche Kosten werden bei einem dienstlichen Schlüsselverlust ersetzt?
Ersetzt werden die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und, falls erforderlich, für einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts.
Wie lange wird ein Objektschutz übernommen?
Ein Objektschutz wird, falls erforderlich, bis zu 14 Tagen ersetzt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch mitversichert?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für Tresor- oder Möbelschlüssel?
Nein. Der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen ist ausgeschlossen – ausgenommen sind Kfz-Schlüssel.