Die GVO Amtshaftpflichtversicherung der GVO Versicherung schließt in die Deckung auch bestimmte mitversicherte Risiken ein: von Rückgriffsansprüchen des Dienstherrn über den dienstlichen Umgang mit Waffen bis zur Haltung von Tieren im Auftrag des Dienstherrn – ein Überblick, welche gesetzlichen Haftpflichtansprüche zusätzlich abgesichert sind.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Befriedigung begründeter Ansprüche aus Schäden, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat, insbesondere etwaiger Rückgriffsansprüche des Dienstherrn;
- aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken (einschließlich dienstlich angeordneter Übung);
- als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn.
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Amtshaftpflicht sind zusätzliche Situationen abgesichert, in denen der Versicherte im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Dazu zählen begründete Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Haftung einschließlich Rückgriffen des Dienstherrn, der dienstliche Umgang mit Waffen sowie die Verantwortung für Tiere, die im Auftrag des Dienstherrn gehalten oder betreut werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Rückgriffsansprüche des Dienstherrn mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Befriedigung begründeter Ansprüche aus Schäden, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat, insbesondere etwaiger Rückgriffsansprüche des Dienstherrn.
Ist der Umgang mit Waffen abgedeckt?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken. Dies schließt dienstlich angeordnete Übungen ein.
Gilt der Schutz auch beim Halten von Tieren?
Ja, sofern es im Auftrag des Dienstherrn geschieht. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Tieren im Auftrage des Dienstherrn.
Ist auch der private Umgang mit Waffen mitversichert?
Der Versicherungsschutz für Waffen bezieht sich ausschließlich auf Dienstzwecke einschließlich dienstlich angeordneter Übung. Weitergehende Fragen hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Dokumentversion: 2020.10