Die Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung bietet besondere Vertragsformen für unterschiedliche Lebenssituationen: von Single ohne oder mit Kind über Paare und Familien bis hin zu den Tarifen Junge Leute und 50 Plus. Erfahren Sie, welche Personen jeweils versichert sind und warum Änderungen des Familienstandes wichtig sind.
In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Besondere Vertragsformen (sofern vereinbart):
Tarif Single ohne Kind
Sofern der Tarif Single ohne Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- Die Bestimmungen über die mitversicherten Personen gemäß Abschnitt II. 1.1. - 3. und Abschnitt 2. haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Single mit Kind
Sofern der Tarif Single mit Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie seiner Kinder gemäß Abschnitt II. 2.
- Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen nach Abschnitt II. 1.1. - 3. wie Ehepartner, Lebenspartner, betreute und sonstige Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Paar ohne Kind
Sofern der Tarif Paar ohne Kind vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
- Die Bestimmungen über weitere mitversicherte Personen gemäß Abschnitt II. 1.1. - 3. und II. 2. haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Familie
Sofern der Tarif Familie vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der unter Abschnitt II. genannten mitversicherten Personen.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Tarif Junge Leute
Sofern der Tarif Junge-Leute vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, welcher das 29. Lebensjahr nicht vollendet hat und der unter Abschnitt II. genannten mitversicherten Personen.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
- Der Tarif Junge-Leute gilt längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherungsnehmer das 30. Lebensjahr vollendet. Zur nächsten Hauptfälligkeit wird der Vertrag in den zu diesem Zeitpunkt gültigen Familientarif überführt.
Tarif 50 Plus
Sofern der Tarif Senioren vereinbart ist, gilt folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, welcher das 50. Lebensjahr vollendet hat und der unter Abschnitt II. genannten mitversicherten Personen.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.
Dokumentversion: 2020.04
Was bedeutet das konkret?
Je nach Lebenssituation können Sie eine passende Vertragsform wählen. Bei den Single-Tarifen ist im Wesentlichen nur der Versicherungsnehmer selbst (bzw. bei „Single mit Kind“ zusätzlich seine Kinder) geschützt, während beim Paar-Tarif auch der Partner einbezogen ist und der Familientarif den weitesten Personenkreis abdeckt. Für jüngere und ältere Versicherungsnehmer gibt es die speziellen Tarife Junge Leute und 50 Plus. Wichtig ist bei allen Varianten, dem Versicherer Änderungen des Familienstandes mitzuteilen.
Häufige Fragen
Welche Personen sind im Tarif Single ohne Kind versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson. Die Bestimmungen über mitversicherte Personen gelten für diesen Vertrag nicht.
Ist im Tarif Paar ohne Kind auch der Partner mitversichert?
Ja. Der Schutz umfasst die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Bis zu welchem Alter gilt der Tarif Junge Leute?
Der Versicherungsnehmer darf das 29. Lebensjahr nicht vollendet haben. Der Tarif gilt längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherungsnehmer das 30. Lebensjahr vollendet. Zur nächsten Hauptfälligkeit wird der Vertrag in den dann gültigen Familientarif überführt.
Ab welchem Alter kommt der Tarif 50 Plus in Frage?
Der Tarif 50 Plus (Tarif Senioren) gilt für Versicherungsnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sowie für die unter Abschnitt II. genannten mitversicherten Personen.
Muss ich eine Änderung meines Familienstandes melden?
Ja. Bei allen besonderen Vertragsformen sind Änderungen des Familienstandes dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.2 und 13 AHB GVO.