Wer einen fremden Schlüssel verliert, kann in der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung Schutz haben – ob privat, ehrenamtlich oder beruflich überlassen. Erstattet werden Ersatz, Schloss- und Schließanlagen-Austausch, Notschloss und Objektschutz bis zu 300.000 € je Schadenereignis und Schadenjahr. Codekarten und Transponder gelten dabei als Schlüssel.
1. Private/ehrenamtliche Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, z.B. bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden,
- privaten Schlüsseln für fremde Kraftfahrzeuge (z.B. Miet- und Leasingfahrzeuge).
2. Berufliche Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Türschlüsseln sowie Schlüsseln für Dienst-Kraftfahrzeuge, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit von Arbeitgebern/Dienstherrn überlassen wurden.
3. Codekarten
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
4. Kosten
Ersetzt werden die Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Die Entschädigungsleistung ist auf 300.000 € je Schadenereignis und je Schadenjahr begrenzt.
5. Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- sind Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- sind bei Wohnungseigentümern die Kosten der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen (Eigenschäden),
- ist der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (außer Kfz-Schlüsseln gemäß Ziff. 1.),
- ist der Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz, Reinigung) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person ist oder war,
- ist der Verlust von Schlüsseln, die dem Arbeitgeber des Versicherungsnehmers von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren – etwa den einer Mietwohnung, eines Hotelzimmers, eines Vereins oder eines dienstlich überlassenen Fahrzeugs – kann die Versicherung für die daraus entstehenden Kosten einspringen. Dazu zählen neben dem Nachmachen der Schlüssel auch der Austausch von Schlössern und Schließanlagen sowie vorübergehende Sicherungen und der Objektschutz. Elektronische Codekarten und Transponder werden dabei wie klassische Schlüssel behandelt. Für bestimmte Fälle – etwa Folgeschäden oder beruflich betreute Objekte – besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Ist der Verlust des Schlüssels einer Mietwohnung versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen privater Türschlüssel, zum Beispiel des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers – auch General- oder Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage.
Welche Kosten werden bei einem Schlüsselverlust erstattet?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) sowie den notwendigen Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechslung.
Wie hoch ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Die Entschädigungsleistung ist auf 300.000 € je Schadenereignis und je Schadenjahr begrenzt.
Sind Codekarten und Transponder mitversichert?
Ja. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Sind Folgeschäden nach einem Schlüsselverlust versichert?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentversion: 2020.04