Die Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung schützt bei der privaten Nutzung, dem Austausch und der Übermittlung elektronischer Daten – etwa im Internet, per Mail oder über Datenträger. Abgedeckt sind Schäden durch Computer-Viren, Datenveränderung und die Wiederherstellung betroffener Daten, ergänzt um klare Obliegenheiten und Ausschlüsse.
1. Gegenstand der Versicherung
1. Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.15 AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der privaten Nutzung, dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- a) der Löschung, der Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme,
- b) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
- aa) sich daraus ergebenden Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- bb) der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten,
- cc) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
2. Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziff. 26 AHB GVO (Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen).
3. Ausschlüsse
1. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege,
- b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung,
- c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege,
- d) Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing,
- e) Betrieb von Datenbanken.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ebenfalls:
- a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst
- aa) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks),
- bb) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde),
- b) Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit
- aa) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z.B. Spamming),
- bb) Dateien (z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen,
- c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Dokumentversion: 2020.04
Was bedeutet das konkret?
Wer privat Daten nutzt, austauscht oder bereitstellt – etwa im Internet, per Mail oder über Datenträger – ist über die Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn dabei anderen ein Schaden entsteht, zum Beispiel durch Computer-Viren. Voraussetzung ist, dass die Daten mit zeitgemäßen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall geschützt werden. Für bestimmte gewerbliche IT-Tätigkeiten sowie für bewusst herbeigeführte Schäden besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Was ist bei der privaten Internetnutzung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten Nutzung, dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z.B. im Internet, per Mail oder mittels Datenträger.
Welche Schäden sind konkret abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden aus der Datenveränderung bei Dritten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme sowie aus sonstigen Gründen, einschließlich daraus resultierender Personen- und Sachschäden, der Kosten zur Wiederherstellung der Daten und der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken wie Virenscanner oder Firewall gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gilt Ziff. 26 AHB GVO.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht unter anderem für gewerbliche IT-Tätigkeiten wie Software-Erstellung, IT-Beratung, Netzwerkbetrieb, Providing oder Datenbankbetrieb. Ausgeschlossen sind zudem bewusst herbeigeführte Schäden wie Hacker-Attacken, das Einsetzen schädlicher Software, Spamming, widerrechtliche Datensammlung oder die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen.