Die Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung schützt vor Ansprüchen bei Sachschäden durch häusliche Abwasser und Rückstau aus dem Straßenkanal sowie bei Allmählichkeitsschäden durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit und Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub.
1. Sachschäden durch Abwasser
Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwasser und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
2. Allmählichkeitsschäden
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie für Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die durch Abwasser entstehen – etwa durch häusliche Abwasser oder durch Wasser, das aus dem Straßenkanal zurückstaut. Ebenso mitversichert sind Schäden, die nicht plötzlich, sondern nach und nach entstehen: durch Temperatureinflüsse, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub.
Häufige Fragen
Welche Abwasserschäden sind versichert?
Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwasser und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Was gilt als Allmählichkeitsschaden?
Als Allmählichkeitsschäden gelten Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen.
Sind Schäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal abgedeckt?
Ja, versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Sind Schäden durch Rauch, Ruß und Staub eingeschlossen?
Ja, diese zählen zu den versicherten Allmählichkeitsschäden durch Niederschläge und sind entsprechend mitversichert.
Dokumentversion: 2020.04