Wer mit der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung ins Ausland reist, ist bei dort eintretenden Versicherungsfällen abgesichert – weltweit bis zu 5 Jahre, in Europa zeitlich unbegrenzt. Auch die Stellung einer behördlich angeordneten Kaution bis 250.000 € ist geregelt.
1. Versicherter Umfang im Ausland:
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle,
- a) die auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland oder Ausland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
- b) die auf die vorübergehende Benutzung und Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziff. III 1.1a) – c) zurückzuführen sind.
2. Geltungsbereich und Dauer:
Versicherungsschutz besteht für vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit für maximal 5 Jahre und innerhalb von Europa ohne eine zeitliche Eingrenzung.
3. Leistungen in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
4. Kaution bei Versicherungsfall im Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von der GVO dem Versicherer zu leistender Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz endet nicht automatisch an der Grenze: Auch bei Schäden, die während eines Auslandsaufenthalts eintreten, greift die Haftpflicht – innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit für vorübergehende Aufenthalte. Leistungen werden in Euro erbracht. Wird im Ausland eine Kaution verlangt, kann der Versicherer diese bis zu einem festgelegten Betrag vorstrecken; sie wird jedoch verrechnet oder muss in bestimmten Fällen zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich im Ausland versichert?
Für vorübergehende Auslandsaufenthalte besteht Versicherungsschutz weltweit für maximal 5 Jahre und innerhalb von Europa ohne eine zeitliche Eingrenzung.
Sind angemietete Ferienwohnungen im Ausland mitversichert?
Ja, versichert sind Versicherungsfälle, die auf die vorübergehende Benutzung und Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziff. III 1.1a) – c) zurückzuführen sind.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution im Ausland gestellt?
Ist bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zu hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Muss ich eine gestellte Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
In welcher Währung werden Leistungen gezahlt?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentversion: 2020.04