Wie berechnet die GVO Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die Entschädigung im Schadenfall? Bei zerstörten Gebäuden ersetzt der Versicherer die ortsüblichen Wiederherstellungskosten einschließlich Architekten- und Planungskosten, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung. Neben Neuwert-, Zeitwert- und gemeinem-Wert-Regelungen zeigt der Abschnitt, wann behördliche Vorschriften und Restwerte einfließen, wie Mietausfall und Mehrwertsteuer behandelt werden, unter welchen Bedingungen der Neuwertanteil ausgezahlt wird und wie eine Unterversicherung die Leistung kürzt.
Neuwert
Der Versicherer ersetzt
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes (einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten) unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Behördliche Vorschriften, nach denen die noch vorhandene und technisch brauchbare Sachsubstanz der versicherten und vom Schaden betroffenen Sache für die Wiederherstellung nicht wieder verwendet werden darf, werden bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt, soweit
- es sich nicht um behördliche Anordnungen handelt, die vor Eintritt des Versicherungsfalles erteilt wurden oder
- nicht aufgrund behördlicher Vorschriften die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ganz oder teilweise untersagt war.
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, die dadurch entstehen, dass die versicherte und vom Schaden betroffene Sache aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden darf, werden bei der Entschädigungsberechnung nicht ersetzt. Ausgenommen sind Mehrkosten, die als Technologiefortschritt im Versicherungswert zu berücksichtigen sind. Versicherungsschutz für diese Mehrkosten besteht gemäß den Vereinbarungen zu den versicherten Mehrkosten.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Zeitwert
Der Versicherer ersetzt
- bei zerstörten Gebäuden den Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad,
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht ausgeglichenen Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles,
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Gemeiner Wert
Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist, werden versicherte Sachen nur unter Zugrundelegung des erzielbaren Verkaufspreises ohne Grundstücksanteile (gemeiner Wert) entschädigt.
Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts gilt dies entsprechend.
Neuwertanteil
In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden.
Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach den Neuwert-Regelungen unter Berücksichtigung eines Abzuges entsprechend dem insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand.
Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
In der Neu- und Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschädigung gekürzt. Dies gilt in der Gleitenden Neuwertversicherung ohne Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, in der Neu- und Zeitwertversicherung sowie in der Versicherung zum gemeinen Wert.
Die Entschädigung wird in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Entsprechendes gilt für die Berechnung versicherter Kosten und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, wie hoch die Entschädigung im Schadenfall ausfällt – je nachdem, ob nach Neuwert, Zeitwert oder gemeinem Wert abgerechnet wird. Bei zerstörten Gebäuden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung; Restwerte werden angerechnet. Den über den Zeitwert hinausgehenden Neuwertanteil erhält man nur, wenn man innerhalb von drei Jahren die Wiederherstellung sicherstellt. Ist die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, wird die Leistung anteilig gekürzt (Unterversicherung).
Häufige Fragen
Was wird bei einem zerstörten Gebäude ersetzt?
Beim Neuwert ersetzt der Versicherer die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, einschließlich der Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich den Neuwertanteil ausgezahlt?
Den über den Zeitwertschaden hinausgehenden Neuwertanteil erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sichergestellt wird, dass die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle verwendet wird. Ist das rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, genügt eine Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb Deutschlands.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. Das gilt entsprechend auch für versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Die Kürzung erfolgt nach der Formel: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016