Nach einem Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Der Versicherungsnehmer kann sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, während eine Kündigung des Versicherers erst einen Monat nach Zugang wirksam wird.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform zu kündigen. Möglich ist dies zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, dürfen beide Seiten – der Versicherungsnehmer und der Versicherer – den Vertrag kündigen. Dafür bleibt Zeit bis zu einem Monat nach dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Der Versicherungsnehmer kann dabei sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigt der Versicherer, wird dies erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist eine Kündigung nach dem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Versicherungsnehmer kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016