Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf und Beendigung eines Vertrags entgegenzunehmen, Versicherungsscheine und deren Nachträge zu übermitteln sowie Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Vertragsabschluss geleistet werden.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers rund um Abschluss, Widerruf, laufenden Vertrag und dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten entgegennehmen. Außerdem darf er dem Versicherungsnehmer Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die mit Vermittlung oder Abschluss zusammenhängen. Ist die Vollmacht für Zahlungen beschränkt, gilt das gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er diese Beschränkung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen kann ich beim Versicherungsvertreter abgeben?
Der Versicherungsvertreter kann Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrags entgegennehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen wirksam an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Was gilt, wenn die Vollmacht für Zahlungen beschränkt ist?
Eine Beschränkung der Vollmacht müssen Sie nur dann gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016