Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung muss der Versicherungsnehmer beim vereinbarten Lastschriftverfahren zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Scheitert der Einzug trotz wiederholtem Versuch aus seinem Verschulden, darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung in Textform kündigen und Bankgebühren weiterberechnen.
Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Änderung des Zahlungsweges
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
Bearbeitungsgebühren der Banken für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Prämie per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug wegen eigenen Verschuldens trotz mehrfachem Versuch nicht, kann der Versicherer das Lastschriftverfahren schriftlich beenden. Dann muss der Versicherungsnehmer die offene und die künftigen Prämien selbst überweisen, und er kann für die dabei entstandenen Bankgebühren zur Kasse gebeten werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Wann darf der Versicherer die Lastschriftvereinbarung kündigen?
Wenn Sie zu vertreten haben, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, darf der Versicherer die Vereinbarung in Textform kündigen.
Was passiert nach einer Kündigung der Lastschriftvereinbarung?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst übermitteln müssen.
Muss ich Bankgebühren für einen geplatzten Einzug zahlen?
Ja, durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016