Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung ersetzt der Versicherer frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen der Wasserversorgung sowie Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen, dazu Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserbetten, Aquarien und dem Rohrsystem. Geregelt ist außerdem, welche Schäden – etwa durch Regenwasser, Grundwasser, Überschwemmung, Sturm oder Reinigungswasser – ausdrücklich nicht versichert sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; dies gilt, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Außerdem sind frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen versichert:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen (zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, soweit:
- diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
- der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss aus einer der folgenden Quellen ausgetreten sein:
- aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- aus den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- aus Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen dem Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel;
- Wasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Bruchschäden an Wasser- und Heizungsrohren sowie an bestimmten Installationen wie Waschbecken, Toiletten, Armaturen oder Heizkörpern, teils auch außerhalb des Gebäudes, wenn die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück liegen. Ersetzt werden zudem Nässeschäden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem, aus Heizungs- und Klimaanlagen oder aus Wasserbetten und Aquarien austritt. Für eine Reihe von Ursachen wie Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, Überschwemmung, Sturm oder Reinigungswasser besteht dagegen kein Versicherungsschutz. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Frostschäden an Waschbecken und Armaturen mitversichert?
Ja, frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Toiletten, Armaturen wie Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Geruchsverschlüssen und Wassermessern sowie an deren Anschlussschläuchen sind versichert.
Zahlt die Versicherung auch für Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes?
Ja, aber nur wenn die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Ist ein Wasserschaden durch ein ausgelaufenes Aquarium abgedeckt?
Ja, Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Wasserbetten und Aquarien sind als Leitungswasser mitversichert.
Wird ein Schaden durch Überschwemmung oder Grundwasser ersetzt?
Nein, Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016