Die Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung zahlt Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren wie Sturm und Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Zum Feuerbereich zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. Weitere Elementargefahren lassen sich zusätzlich absichern. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Leitungswasser
- Naturgefahren, und zwar Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren, soweit diese gesondert vereinbart sind
Jede der Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel kann auch einzeln versichert werden.
Die Gefahrengruppe der weiteren Elementargefahren kann ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der übrigen genannten Gefahren versichert werden.
Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Schäden, die durch Feuergefahren wie Brand, Blitzschlag und Explosion, durch Leitungswasser oder durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel entstehen. Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel lassen sich jeweils auch einzeln absichern, während weitere Elementargefahren nur zusätzlich zu einer dieser Gefahren versicherbar sind. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Strahlung.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in dieser Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Feuergefahren (unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges), durch Leitungswasser sowie durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren sind absicherbar, soweit gesondert vereinbart.
Kann ich einzelne Gefahren gesondert versichern?
Ja. Die Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können jeweils auch einzeln versichert werden. Die weiteren Elementargefahren sind dagegen nur in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen genannten Gefahren versicherbar.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Wie sind Schäden durch Kernenergie geregelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen von der Versicherung ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung Allgemeine 2016