Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG erfährt der Versicherungsnehmer, wo er über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird: Die entsprechende Belehrung findet sich sowohl im Antrag als auch in der Verbraucherinformation, sodass die Hinweise zum Widerruf direkt bei Antragstellung zugänglich sind.
Der Versicherungsnehmer wird über sein Widerrufsrecht belehrt. Diese Belehrung erfolgt im Antrag und in der Verbraucherinformation.
Was bedeutet das konkret?
Wer diese Unfallversicherung abschließt, wird darüber informiert, dass ein Widerrufsrecht besteht. Die genauen Hinweise dazu stehen im Antrag und in der Verbraucherinformation.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Belehrung zum Widerrufsrecht?
Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt im Antrag und in der Verbraucherinformation.
Werde ich als Versicherungsnehmer über mein Widerrufsrecht informiert?
Ja, der Versicherungsnehmer wird über sein Widerrufsrecht belehrt.
In welchen Unterlagen steht der Hinweis zum Widerruf?
Der Hinweis findet sich sowohl im Antrag als auch in der Verbraucherinformation.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020