Bei der Unfallversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG muss der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten – etwa versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, ungenutzte Gebäude kontrollieren und wasserführende Anlagen absperren oder in der kalten Jahreszeit beheizen. Wer diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert eine fristlose Kündigung und den vollständigen oder anteiligen Verlust des Leistungsanspruchs.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet:
- alle gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen und/oder mit dem Versicherer vereinbarten Sicherheitsvorschriften und/oder Obliegenheiten zu beachten,
- die versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten; Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen,
- nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
- im Falle der Mitversicherung von Elementarschäden alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen den Schadeneintritt beziehungsweise -umfang zu treffen. Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten,
- im Falle der Mitversicherung von Ertragsausfall für Photovoltaikanlagen den Standort des oder der Wechselrichter so auszuwählen, dass ein ausreichender Schutz vor Sturm, Regen, Hagel, Schnee und Eis gewährleistet ist.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine dieser Sicherheitsvorschriften, so kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung ist innerhalb eines Monats möglich, nachdem der Versicherer von der Verletzung Kenntnis erlangt hat.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Sicherheitsvorschrift weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Sicherheitsvorschrift oder Obliegenheit vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Außer im Falle einer arglistigen Verletzung einer Sicherheitsvorschrift ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Sicherheitsvorschrift weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Vor einem Schaden muss der Versicherungsnehmer bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten, etwa versicherte Sachen instand halten, ungenutzte oder unbeheizte Gebäude kontrollieren und wasserführende Anlagen absperren oder beheizen. Werden diese Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen. Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung ganz, bei grober Fahrlässigkeit kann sie entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Kann der Versicherungsnehmer nachweisen, dass die Verletzung nicht ursächlich war, bleibt der Anspruch – außer bei Arglist – bestehen.
Häufige Fragen
Welche Pflichten muss ich vor einem Schaden einhalten?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen, vertraglichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften beachten, versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen, ungenutzte Gebäude kontrollieren und wasserführende Anlagen absperren sowie in der kalten Jahreszeit alle Gebäude beheizen oder die Anlagen entleeren. Bei mitversicherten Elementarschäden und Photovoltaik-Ertragsausfall gelten zusätzliche Vorkehrungen.
Was passiert, wenn ich eine Sicherheitsvorschrift verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer von der Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Zusätzlich kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis fristlos kündigen.
Kann ich trotz Verletzung einer Vorschrift noch Leistung erhalten?
Ja. Außer bei arglistiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag?
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Auch das Kündigungsrecht des Versicherers entfällt, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Vorschrift weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020