Bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG sind Wertsachen im Rahmen der Unfallversicherung je Versicherungsfall bis zu 50.000 EUR versichert, wobei etwa Bargeld, Urkunden, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten dazuzählen. Außerhalb anerkannter Wertschutzschränke gelten niedrigere Entschädigungsgrenzen; auch Kundenschließfächer bei Geldinstituten sind bis zu einem festen Betrag abgesichert.
Wertsachen sind je Versicherungsfall bis zu 50.000,- EUR versichert, und zwar wie folgt:
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarten)
- Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie nicht unter dem Punkt Schmucksachen genannte Sachen aus Silber
- Antiquitäten. Dies sind alle Gegenstände, die ein Alter von mehr als 100 Jahren haben. Möbel zählen nicht als Antiquitäten; damit entfällt für diese das Sublimit für Wertsachen.
Für folgende Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt, wenn sie sich außerhalb verschlossener VdS-anerkannter Wertschutzschränke befinden. Solche Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank). Es gelten dann folgende Grenzen:
- 5.000,- EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt
- 10.000,- EUR für Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- 35.000,- EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Versichert sind auch Wertsachen in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Begrenzung der zeitlichen Aufbewahrungsdauer wird dabei nicht berücksichtigt. Eine Entschädigung ist auf 30.000,- EUR begrenzt und wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Nicht zu den Wertsachen gehören Gegenstände, die durch einen separaten Versicherungsvertrag versichert sind.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind je Versicherungsfall bis zu 50.000 EUR abgesichert. Werden bestimmte Wertsachen nicht in einem geeigneten VdS-anerkannten Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten niedrigere Höchstbeträge. Zusätzlich sind Wertsachen in Kundenschließfächern von Geldinstituten bis zu 30.000 EUR versichert, sofern kein anderer Vertrag greift. Gegenstände, für die bereits ein eigener Versicherungsvertrag besteht, zählen nicht als Wertsachen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen versichert?
Wertsachen sind je Versicherungsfall bis zu 50.000 EUR versichert.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Außerhalb verschlossener VdS-anerkannter Wertschutzschränke, die mindestens 200 kg wiegen oder fachmännisch verankert bzw. eingemauert sind, gilt: 5.000 EUR für Bargeld und Geldkartenbeträge (außer Münzen mit über dem Nennwert liegendem Versicherungswert), 10.000 EUR für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere sowie 35.000 EUR für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Sammlungen, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.
Sind Wertsachen im Bankschließfach mitversichert?
Ja, Wertsachen in Tresorräumen von Geldinstituten sind versichert, wenn dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Entschädigung ist auf 30.000 EUR begrenzt und wird nur geleistet, soweit kein anderer Versicherungsvertrag eintritt.
Gelten Möbel als Antiquitäten?
Nein, Möbel zählen nicht als Antiquitäten. Damit entfällt für sie das Sublimit für Wertsachen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Allgemeine 2020