Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert der Baustein Feuer den Schutz deutlich: Er umfasst Nutzwärmeschäden, Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung, Seng- und Schmorschäden, Explosionen durch Blindgänger aus beendeten Kriegen, Überschalldruckwellen sowie den Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen. Für einzelne Erweiterungen gelten dabei feste Entschädigungsgrenzen und klar benannte Ausnahmen.
Nutzwärmeschäden
Mitversichert sind Schäden durch Brand, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Seng- und Schmorschäden
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Seng- und Schmorschäden entstehen. Ausgenommen sind technische Geräte aller Art und Wertsachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Schäden durch Blindgänger
Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger).
Überschalldruckwellen
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung am Versicherungsort zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen, wenn diese vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Feuer-Baustein erweitert den Hausratschutz über den reinen Brand hinaus. Mitversichert sind unter anderem Nutzwärmeschäden, Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung, Seng- und Schmorschäden sowie Schäden durch Blindgänger, Überschalldruckwellen und den Anprall von Fahrzeugen. Für Rauch-/Ruß-/Verpuffungsschäden und für Seng- und Schmorschäden gilt jeweils eine Entschädigungsgrenze von 5 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Bestimmte Fälle sind ausgeschlossen, etwa dauernde Einwirkung, technische Geräte und Wertsachen bei Seng- und Schmorschäden sowie der Anprall eigener Fahrzeuge.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rauch und Ruß in der Hausratversicherung abgedeckt?
Ja, Schäden an versicherten Sachen durch Rauch oder Ruß sind mitversichert, ebenso Schäden durch Verpuffung. Die Entschädigung ist jedoch je Versicherungsfall auf maximal 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt, und Schäden durch dauernde Einwirkung sind nicht gedeckt.
Gibt es Einschränkungen bei Seng- und Schmorschäden?
Ja. Seng- und Schmorschäden an versicherten Sachen sind mitversichert, ausgenommen sind aber technische Geräte aller Art und Wertsachen. Zudem ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf höchstens 5 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Zahlt die Versicherung, wenn ein Fahrzeug gegen die versicherten Sachen prallt?
Schäden durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung am Versicherungsort sind mitversichert – auch wenn Sachen dadurch abhandenkommen. Kein Schutz besteht jedoch bei Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen, die vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.
Sind Explosionsschäden durch Blindgänger versichert?
Ja, Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) sind mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025