Wird bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung auch einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung ersetzt, zahlt der Versicherer unter anderem für gestohlene Wäsche, Gartenmöbel, Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter, Grills und Outdoor-Küchen vom umfriedeten Grundstück oder aus Gemeinschaftsräumen, ebenso für Waschmaschinen und Trockner aus Gemeinschaftsräumen, Kleinvieh sowie Futter- und Streuvorräte. Ergänzt wird der Schutz um Diebstahl bei Krankenhaus- und Kuraufenthalt, aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen, am eitsplatz, um Telefon- und Strommissbrauch nach Einbruch, Scheck- und Kreditkartenmissbrauch, Erpressung sowie Vandalismus nach Einschleichen oder Raub – meist bis maximal 500 EUR je Versicherungsfall und mit der Pflicht, den Diebstahl unverzüglich der Polizei zu melden.
Diebstahl von Wäsche und Bekleidung, Wäschespinnen, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern, Rasenmährobotern, Grills und Outdoor-Küchen
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung, Wäschespinnen, Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern, Rasenmährobotern, Grills und Outdoor-Küchen. Voraussetzung ist, dass diese Sachen nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls:
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch im Treppenhaus) abgestellt waren oder
- sich auf dem umfriedeten Grundstück befanden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Diebstahl von Waschmaschinen und -trocknern aus Gemeinschaftsräumen
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch im Treppenhaus) abgestellt waren.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Diebstahl von Haustieren, Futter- und Streuvorräten
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kleinvieh sowie Futter- und Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Diebstahl aus Krankenhaus, Sanatorien, Ärztezimmern sowie bei Kuraufenthalt oder Kurzzeitpflege
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bei stationärem Krankenhaus-, Kur- oder Pflegeaufenthalt (Kurzzeitpflege bis maximal 3 Monate), wenn diese Sachen aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
Mitversichert ist der Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen auch aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen.
Nicht versichert sind Wertsachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Diebstahl am Arbeitsplatz
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der Geschäftszeiten.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Nicht versichert sind Wertsachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Telefon- und Strommissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter
Mitversichert sind die angefallenen Telefonmehrkosten, wenn nach einem Einbruchdiebstahl in der versicherten Wohnung das Festnetz-Telefon oder sonstige in der Wohnung befindliche, stromverbrauchende, mitversicherte Einrichtungsgegenstände von dem Täter benutzt werden.
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Scheck- und Kreditkartenmissbrauch
Mitversichert ist der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten nach einem versicherten Einbruchdiebstahl.
Der Versicherungsnehmer muss die abhandengekommenen Kredit- und/oder Scheckkarten unverzüglich sperren lassen. Verletzt er diese Obliegenheit, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Erpressung / Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch einen versicherten Raub, wenn die Sachen auf Verlangen oder durch Erpressung des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft werden.
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen bleiben unverändert.
Vandalismus nach Einschleichen oder Raub
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen, wenn sich der Täter durch Einschleichen oder Verborgenhalten oder durch Raub Zutritt verschafft hat und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Diebstahlschutz über die Wohnung hinaus: Ersetzt werden etwa Wäsche, Gartenmöbel, Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter, Grills und Outdoor-Küchen vom Grundstück oder aus Gemeinschaftsräumen, Waschmaschinen und Trockner aus Gemeinschaftsräumen, Kleinvieh sowie Futter- und Streuvorräte. Hinzu kommen Schutz bei Diebstahl im Krankenhaus oder bei Kur, aus Schiffskabinen und Schlafwagen, am Arbeitsplatz, bei Telefon- und Strommissbrauch nach Einbruch, bei Scheck- und Kreditkartenmissbrauch, bei Erpressung sowie bei Vandalismus nach Einschleichen oder Raub. In vielen Fällen liegt die Höchstentschädigung bei 500 EUR je Versicherungsfall, und der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Ist ein gestohlener Rasenmähroboter vom Grundstück mitversichert?
Ja, der einfache Diebstahl von Rasenmährobotern, Aufsitzrasenmähern, Gartenmöbeln und Gartengeräten ist mitversichert, wenn sie sich auf dem umfriedeten Grundstück der versicherten Wohnung oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befanden. Die Entschädigung ist auf maximal 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz für Tiere auch bei landwirtschaftlicher Haltung?
Nein. Der einfache Diebstahl von Kleinvieh sowie Futter- und Streuvorräten ist zwar mitversichert, jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Sind Wertsachen beim Diebstahl aus Schiffskabinen oder am Arbeitsplatz mitversichert?
Nein. Sowohl beim Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen als auch beim Diebstahl am Arbeitsplatz sind Wertsachen ausdrücklich nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025