Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind auch Leitungswasserschäden mitversichert, wenn Wasser bestimmungswidrig aus wasserführenden Dekorationselementen wie Zimmerbrunnen und Wassersäulen oder aus Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools austritt. Kein Schutz besteht dagegen für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren dieser Elemente entstehen.
Schäden durch Wassersäulen, Zimmerbrunnen sowie Schwimmbecken und Whirlpools
Mitversichert sind Leitungswasserschäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser entstehen aus:
- wasserführenden Dekorationselementen (zum Beispiel Zimmerbrunnen und Wassersäulen)
- Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser ungewollt aus einem wasserführenden Dekorationselement wie einem Zimmerbrunnen oder einer Wassersäule oder aus einem Schwimmbecken, Swimmingpool oder Whirlpool aus, gilt dies als mitversicherter Leitungswasserschaden. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden, die entstehen, während solche Elemente befüllt oder entleert werden.
Häufige Fragen
Sind Wasserschäden durch einen Zimmerbrunnen oder eine Wassersäule versichert?
Ja, Leitungswasserschäden durch den bestimmungswidrigen Austritt von wasserführenden Dekorationselementen wie Zimmerbrunnen und Wassersäulen sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools?
Ja, Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Swimmingpools und Whirlpools sind ebenfalls mitversichert.
Zahlt die Versicherung, wenn beim Befüllen oder Entleeren ein Schaden entsteht?
Nein, für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren entstehen, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025