Bei der GVO Versicherung deckt die Hausratversicherung unter der Gefahr Leitungswasser sowohl Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, Wasserlöschanlagen, Wasserbetten oder Aquarien als auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden ab, während Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse und nicht bezugsfertige Gebäude ausgeschlossen bleiben.
Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Heizungs- oder Klimaanlagen
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Wasserbetten oder Aquarien
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen
- von Heizungs- oder Klimaanlagen
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist
Was bedeutet das konkret?
Zur Gefahr Leitungswasser zählen sowohl Schäden durch Wasser, das ungewollt aus Leitungen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlöschanlagen, Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist, als auch bestimmte Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf, nicht aber Flüssigkeiten zur Energieerzeugung. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden sind unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt, während Rohre unterhalb der Bodenplatte in der Regel nicht versichert sind. Bestimmte Schäden – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Naturereignisse – bleiben ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was gilt als Leitungswasser im Sinne dieser Versicherung?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung samt Schläuchen, aus damit verbundenen Einrichtungen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser, nicht jedoch Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Welche Bruchschäden sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasser- und Gasversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen innerhalb von Gebäuden, sofern sie kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Armaturen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern versichert.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte mitversichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte – ob tragend oder nicht tragend – nicht versichert. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten hingegen als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Welche Leitungswasserschäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und Hausfäulepilze, durch Grundwasser, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge, durch Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen sowie Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden. Auch Schäden am Aquarieninhalt durch ausgetretenes Wasser sind ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025