Wer sein Fahrrad oder E-Bike absichern möchte, findet in der Hausratversicherung der GVO Versicherung einen erweiterten Schutz gegen nachgewiesenen Fahrraddiebstahl – eingeschlossen sind auch Fahrradanhänger, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sowie lose mit dem Rad verbundene Gebrauchsgegenstände. Der Schutz greift, wenn das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert ist, der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wird und das Rad drei Wochen lang nicht wieder auftaucht; die Entschädigung ist auf höchstens 10.000 EUR begrenzt.
Mitversichert ist – in Erweiterung des Grundschutzes – der nachgewiesene Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs). Der Versicherungsschutz gilt auch für Sachen, die lose mit dem Fahrrad verbunden sind, regelmäßig seinem Gebrauch dienen und zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichert, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
Der Versicherungsnehmer
- hat bei Nichtgebrauch des Fahrrads nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum zu nutzen. Dort muss er das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern.
- hat Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen, die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmennummer) des Fahrrads belegen, zu beschaffen und aufzubewahren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist, kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale des Fahrrads anderweitig nachweisen kann.
- hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Bei der Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl begrenzt, höchstens jedoch 10.000 EUR.
Die Klausel kann von beiden Vertragspartnern ohne Aufhebung des Gesamtvertrages und ohne Angaben von Gründen in Textform gekündigt werden. Dabei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung deckt den Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Pedelecs (E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h) ab, ebenso lose am Rad befestigtes Zubehör, das gleichzeitig gestohlen wird. Der Schutz setzt voraus, dass das Rad bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert ist, Kaufbelege aufbewahrt werden und der Diebstahl unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird. Erst wenn das Rad drei Wochen nach der Anzeige nicht wieder aufgetaucht ist, kann eine Entschädigung verlangt werden – begrenzt auf die vereinbarte Summe, höchstens jedoch 10.000 EUR.
Häufige Fragen
Sind E-Bikes beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja. Als Fahrräder gelten auch E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h, die nicht versicherungspflichtig sind (Pedelecs).
Muss ich das Fahrrad abschließen, damit der Schutz greift?
Ja. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer das Fahrrad und den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichert, wenn er es nicht zur Fortbewegung nutzt. Bei Nichtgebrauch ist zudem nach Möglichkeit ein gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum zu nutzen und das Rad auch dort zu sichern.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer nachweisen, dass das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde. Außerdem sollten Kaufbelege und Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorliegen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl begrenzt, höchstens jedoch 10.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025