Bei der GVO Versicherung im Hausrat-Schutz sind Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere aus der Kategorie Schalen- oder Federwild innerhalb des Versicherungsortes mitversichert, ebenso wie notwendige Reinigungskosten nach einem solchen Ereignis. Zusätzlich greift der Schutz bei Schäden an elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen, wenn diese vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten und vom Netzbetreiber bestätigt sind. Für Tierschäden gilt eine Höchstentschädigung von 2.500 EUR, für Spannungsschwankungen von 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Schäden am Hausrat durch Tiere (Schalen- oder Federwild)
Mitversichert sind – in Erweiterung zu A 1 VHB GVO – Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes durch wild lebende Tiere, die nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) zum Schalenwild sowie zum Federwild zählen.
In Erweiterung der versicherten Kosten werden aufgrund eines solchen Ereignisses die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Reinigung ersetzt.
Nicht versichert sind Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.
Schäden durch Spannungsschwankungen
Mitversichert sind – in Erweiterung von A 1 VHB GVO – Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung beansprucht werden kann (Netzbetreiber), gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Hausrat ist auch dann geschützt, wenn wild lebendes Schalen- oder Federwild versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes beschädigt; dabei werden auch die nötigen Reinigungskosten übernommen. Schäden solcher Tiere auf Balkonen und Terrassen sind jedoch ausgeschlossen, und die Entschädigung ist auf 2.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt. Zusätzlich sind Schäden an elektrischen Geräten durch Spannungsschwankungen mitversichert, sofern die Schwankung vor dem Hausanschlusskasten auftrat und vom Netzbetreiber bestätigt wurde. Ist ein Dritter wie der Netzbetreiber leistungspflichtig, geht dessen Leistung vor; hier liegt die Grenze bei 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Tierschäden am Hausrat sind abgesichert?
Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes durch wild lebende Tiere, die nach dem Bundesjagdgesetz zum Schalenwild oder Federwild zählen. Zusätzlich werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Reinigungskosten ersetzt.
Sind auch Wildtierschäden auf Balkon oder Terrasse versichert?
Nein. Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen sind ausdrücklich nicht versichert.
Unter welchen Voraussetzungen werden Schäden durch Spannungsschwankungen an elektrischen Geräten ersetzt?
Voraussetzung ist, dass die Spannungsschwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und vom Netzbetreiber bestätigt wurde. Ist ein Dritter wie der Netzbetreiber leistungspflichtig, gehen dessen Leistungsverpflichtungen vor.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Tierschäden und bei Spannungsschwankungen?
Bei Schäden durch Schalen- oder Federwild ist die Entschädigung auf maximal 2.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt, bei Schäden durch Spannungsschwankungen auf maximal 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Smart 2025